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Wichtige Informationen vor Ihrer Anreise

INFORMATION FÜR GÄSTE ÜBER DIE VERBINDLICHE ERFASSUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN

Liebe Gäste!

Hiermit informieren wir Sie, dass die Beherbergungsdienstleister gemäß der geltenden Rechtsverordnungen* verpfl ichtet sind, nach dem 1. September 2021 die gesetzlich vorgeschriebenen personenbezogenen Daten jener Personen, die in Ungarn Beherbergungsdientleistung in Anspruch nehmen, mit Hilfe eines Dokumentenlesers in einer Software zu speichern und sie in das sog. VIZA-System (Geschlossene Gäste-Informationsdatenbank) zu übermitteln.

Die zu speichernden Daten:Vorname und Nachname;

  • Vorname und Nachname bei der Geburt
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht des Gastes
  • Staatsangehörigkeit
  • Vorname und Nachname der Mutter bei der Geburt (falls das Dokument diese enthält)
  • Identifi kationsdaten des Personalausweises oder Reisedokumentes
  • im Falle von Staatsangehörigen eines Drittstaates** Nummer des Einreisevisums oder der Aufenthaltserlaubnis, Datum und Ort der Einreise.

Zur Erfassung der Daten hat der Gast, der die Beherbergungsdientleistung in Anspruch nimmt, dem Beherbergungs-dienstleister seinen Personalausweis, Führerschein oder ein Reisedokument vorzulegen, das zur Identifi zierung verwendet werden kann. Wird ein Dokument nicht vorgelegt, muss der Beherbungsdienstleister die Beherbergungs-dienstleistung ablehnen. Gemäß der Rechtsverordnung hat der Beherbergungsdienstleister das Recht, den Gast um den Personalausweis zu bitten, und der Gast ist verpflichtet, ihn vorzuweisen.

Bitte planen sie Ihre Reise und Ankunft entsprechend der Informationen!

Vielen Dank für Ihre Kooperation!


*GELTENDE RECHTSVORSCHRIFTEN:

  • Ungarisches Gesetz CLVI. 2016 über die staatlichen Aufgaben bezüglich der Entwicklung von touristischen Regionen
  • Ungarische Regierungsvorschrift 235/2019. (15. X.) zur Umsetzung des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung der Tourismusregionen
  • Ungarische Regierungsvorschrift 414/2015. (23. XII.) über die Ausstellung von Personalausweisen und die Regeln der einheitlichen Aufnahme von
    Gesichtsbildern und Unterschriften


**Staatsangehöriger eines Drittstaates: sind Personen gemäß des ungarisches Gesetzes II 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen.

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